Dem reinen Energiepreis für Stromeinkauf, Service und Vertrieb
Der erste Block, die reinen Energiekosten, macht aktuell etwa ein Viertel des Gewerbestrompreises (netto) aus. Das sind die Kosten, die Stromanbieter selbst beeinflussen können, zum Beispiel durch ihre Beschaffungsstrategie oder die Effizienz ihres Service.
Den Kosten des Netzbetreibers (Netzentgelte, Stromzähler, Konzessionsabgabe)
Der zweite Kostenblock, die Kosten des Netzbetreibers, fällt für den Transport Ihres Gewerbestroms und den Messstellenbetrieb, also den Stromzähler, sowie die örtliche Konzessionsabgabe an. Jeder Stromanbieter gibt diesen Preisanteil an den Netzbetreiber vor Ort weiter. Netz- und Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe machen etwa 30 Prozent des Gewerbestrompreises aus.
Umlagen und Stromsteuer
Der dritte Kostenblock, Umlagen und Stromsteuer) bestehen aus: Der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage), die Offshore-Netzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten, die Umlage nach §19 der Strom-Netzentgeltverordnung sowie die Stromsteuer.
Der reine Energiepreis
Kosten des Netzbetreibers
Umlagen und Stromsteuer
Der Gewerbestromrechner von enermarket zeigt Ihnen auf den ersten Blick die unterschiedlichen Energiepreise der Gewerbestromanbieter, den nur Energiepreise können sich bei der Suche unterscheiden. Das macht den Gewerbestrompreisvergleich transparent und einfach. Alle weiteren Komponenten der beiden weiteren Kostenblöcke für Gewerbestrom sind bei jeden Anbieter für Sie gleich hoch und daher für den Vergleich nicht relevant.